Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ALIEN System GmbH
Kuhdamm 4
29614 Soltau
Stand: 04.2024
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von landwirtschaftlichen Maschinen, Bodenbearbeitungsmaschinen, Sämaschinen, Saatgutdosierern für Sämaschinen sowie dazugehörigem Zubehör zwischen der ALIEN System GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit keine gesonderten Regelungen getroffen werden.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Auslieferung der Ware zustande.
(3) Bestellungen erfolgen ausschließlich schriftlich, insbesondere per E-Mail, Brief oder sonstiger schriftlicher Kommunikation.
§ 3 Preise
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.
(2) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Versand-, Transport- und Verpackungskosten werden gesondert ausgewiesen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Die Lieferung erfolgt gegen Rechnung.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem Konto des Verkäufers.
(4) Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(3) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(4) Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen der ALIEN System GmbH aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der ALIEN System GmbH.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
(3) Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
(4) Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, die Betriebs- oder Geschäftsräume des Kunden nach vorheriger Ankündigung zu betreten oder betreten zu lassen, soweit dies zur Rücknahme der Vorbehaltsware erforderlich ist und gesetzlich zulässig erfolgt.
(5) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Rücknahme der Ware stellen keinen Rücktritt vom Vertrag dar, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(6) Unternehmer dürfen die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an den Verkäufer abgetreten.
§ 7 Gewährleistung
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 7a Technische Änderungen und Produktweiterentwicklung
(1) Der Verkäufer behält sich technische Änderungen, Konstruktionsänderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Ausführung und Ausstattung der Produkte vor, soweit diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktionalität der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.
(2) Angaben in Prospekten, Katalogen, technischen Dokumentationen, Preislisten und auf Internetseiten dienen der allgemeinen Produktbeschreibung und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
§ 7b Inbetriebnahme und bestimmungsgemäße Verwendung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Maschinen und Saatgutdosierer ausschließlich entsprechend der Bedienungsanleitung sowie den geltenden Sicherheits- und Betriebsvorschriften einzusetzen.
(2) Vor der Inbetriebnahme hat der Kunde sicherzustellen, dass die Maschine ordnungsgemäß montiert und für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist.
(3) Für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, fehlerhafte Montage, mangelnde Wartung oder eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstehen, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
§ 7c Umbauten und Veränderungen
(1) Veränderungen, Umbauten oder technische Eingriffe an gelieferten Maschinen, Saatgutdosierern oder deren Komponenten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers vorgenommen werden.
(2) Werden ohne Zustimmung des Verkäufers Veränderungen vorgenommen, entfallen sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, soweit der Mangel oder Schaden auf die Veränderung zurückzuführen ist.
(3) Der Einbau von Fremdteilen, Softwaremodifikationen oder nicht freigegebenem Zubehör erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
§ 7d Wartung und Inspektion
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegeintervalle einzuhalten.
(2) Auf Verlangen des Verkäufers hat der Kunde Nachweise über die Durchführung der vorgeschriebenen Wartungsarbeiten vorzulegen.
(3) Schäden oder Funktionsstörungen, die auf unterlassene Wartung oder unsachgemäße Pflege zurückzuführen sind, begründen keine Gewährleistungsansprüche.
§ 7e Eigentumsvorbehalt bei Verbindung und Einbau
(1) Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden, vermischt oder in Maschinen eingebaut, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(2) Der Kunde verwahrt das hierdurch entstehende Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für den Verkäufer.
§ 8 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Streiks, Pandemien, Krieg oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, berechtigen den Verkäufer zur angemessenen Verlängerung von Lieferfristen.
(2) Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Soltau, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
